Der Architekturbegriff in Enzyklopädien der Architektur

Begriffsbestimmung unverändert übernommen aus:
Kadatz 1980
  Kadatz, Hans-Joachim: Seemanns Lexikon der Architektur. Seemann- Henschel, 2001
(3. Aufl.; 1. Aufl. 1994)
kein Eintrag   Kleines Wörterbuch der Architektur, Reclam, Stuttgart 1995 (2. Aufl.)
"Architektur (lat. architectura). Nach Vitruv umfasste diese Bezeichnung die Baukunst und die Technik, d.h. die Kunst des Baumeisters und des Ingenieurs. Beiden liegen die Proportionslehre Platons und der Kanon des Polyklet zugrunde, die ihrerseits wieder die Kenntnis der Mathematik [...] und der Geometrie voraussetzten. [...]"

Architektur wird weiter im Zusammenhang der historischen Techniken, so u. a. der Schiffsbaukunst, erläutert. Von der mythologischen Gestalt des Daidalos wird eine Entwicklungslinie bis zur heutigen Ingenieursbaukunst und des architektonischen High Tech gezogen.
  Pevsner, Nikolaus / Honour, Hugh / Fleming, John (Hrsg.): Lexikon der Weltarchitektur Rowohlt Hamburg 1992
(3., aktualisierte und erweiterte Aufl.; 1. Aufl. 1966)
Architektur ist "die Kunstform des Bauens, die Baukunst. [...] Architektur beginnt dort, wo der Bauwille über Notwendigkeit und über Nützlichkeitserwägungen hinausgeht. [...]"

Das spezifisch Architektonische ist für Koepf verbunden mit dem Symbolcharakter der Architektur, dem entsprechend erreicht dieselbe ihre Höhepunkte in Grabmal, Denkmal und Kultbau. Ihre systematische Entwertung erfuhr die Architektur daher auch durch die Trennung von Inhalt und Form in der Moderne. Als Form ohne Inhalt ist Architektur nichts weiter als "Ausschmückung und daher vielfach als überflüssig empfundene Zutat".

Bei Koepf orientiert sich der Architekturbegriff mehr oder weniger deutlich an der historischen Begriffsbestimmung durch Vitruv und allgemeiner an der architekturtheoretischen Sichtweise.
  Koepf, Hans: Bildwörterbuch der Architektur. Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1985 (unveränderter Nachdruck der
2. Aufl. 1974)
Architektur bezeichnet "Prozess und Ergebnis der komplexen baulichen Aneignung der materiell-gegenständlichen Umwelt. Sie erfolgt auf der Grundlage eines materiell-praktischen und eines ideell-ästhetischen Verhältnisses des Menschen zur objektiven Realität und ist gekennzeichnet durch ästhetisch und künstlerisch wirksame Gebäude bzw. städtebauliche Einheiten, die als Architekturwerke bezeichnet werden können."

Die Begriffsbestimmung beruht auf einer Untersuchung der Deutschen Bauakademie Berlin 1972.
  Kadatz, Hans-Joachim: Wörterbuch der Architektur. Seemann, Leipzig 1980 (1. Aufl.)
"Architektur ist schon im ursprünglichen antiken Wortsinn ein umfassender und vielschichtiger Begriff. Von seinen zwei altgriechischen Wortwurzeln bezeichnet die eine (arch-) das Anfangen, Anführen und Unternehmen, die andere (tekton) das Erfinden, Hervorbringen, Verfestigen, Bilden und Bauen (speziell das Zimmern, das Bauen mit Holz). Im Beruf des Architekten vereinigen sich alle diese Tätigkeitsfelder. Architektur ist eine Summe schöpferischer Tätigkeiten."   Werner Müller / Gunther Vogel: dtv-Atlas zur Baukunst (2 Bde.), deutscher Taschebuch Verlag, München 1974
"Architektur bezeichnet Prozess und Resultat einer komplexen baulichen Aneignung der materiell-gegenständlichen Umwelt, die auf der Grundlage eines materiell-praktischen in Einheit mit einem ideell-ästhetischen Verhältnis des Menschen zur objektiven Realität erfolgt. Architektur als Umweltaneignungsprozess ist gekennzeichnet:
  • durch die Gestaltung von Gebäuden und städtebaulichen Einheiten, die neben einem materiell-praktischen Zweck (insbesondere Befriedigung von Raumbedürfnissen) bestimmte ästhetische und künstlerische Ansprüche einer Gesellschaft (durch Wiederspiegelung grundlegender gesellschaftlicher Beziehungen in der gebauten Form erfüllen);

  • durch die Nutzung und Anschauung von architektonischen Räumen, wobei über die sinnliche Wahrnehmung der raum-körperlichen Eigenschaften der Architekturformen ein künstlerischer Inhalt vermittelt wird.

  • Architektur als Resultat baulicher Umweltaneignung sind ästhetisch und künstlerisch wirksame Gebäude bzw. städtebauliche Einheiten, die als Architekturwerke bezeichnet werden können."
  Gerlach, P. / Laudel, H. / Möbius, D.: Architekturtheoretische Grundbegriffe, Deutsche Bauakademie, Berlin 1972.
Der Gegenüberstellung der Bedeutung von Architektur innerhalb verschiedener Gesellschaften formulieren die Autoren die These, daß Architektur "vor allem in ihrer praktischen Zielsetzung begriffen werden [müsse], d.h. als Mittel, dem menschlichen Leben auf einer bestimmten Entwicklungsstufe die notwendigen räumlichen Voraussetzungen zu schaffen."   ebenda, S. 9
Nach Meinung der Autoren ist Architektur in diesem Sinne erst möglich in der sozialistischen Gesellschaft, durch die Überwindung der gesellschaftlichen Widersprüche. Erst in der sozialistischen Architektur wird das Ideal vieler moderner Architekten und Künstler erreicht, die Aufhebung der Trennung von Kunst und Leben. Die sozialistische Gesellschaft bringt aber nicht per se schon Architektur hervor: Die "elementar-ästhetischen Formqualitäten [rein funktionaler Bauten] sind [...] noch nicht als Kriterium für Architektur anzusehen. [...] Zur Architektur sollten [...] nur solche Bauwerke und städtebauliche Einheiten gezählt werden, die [...] eine komplexe gesellschaftliche Aussage treffen, die erheblich über die spezielle gesellschaftliche Funktion des jeweiligen gebauten Raumes hinausgeht."   ebenda, S. 10
Weiterhin wird Architektur ins Verhältnis gesetzt zum Design und zu den freien Künsten wie Malerei, Musik, Literatur. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf dem Verhältnis von Architektur und in spezifisch sozialistischer Weise verstandener Gesellschaft: "Architektur ist [...] in dem Maße eine künstlerische Erscheinung wie sich in der Ordnung ihrer Formen die Ordnung in der Gesellschaft wiederspiegelt."   ebenda, S. 15
Die Individualität des oder der Einzelnen spielt in der Architektur insofern keine Rolle, als "in architektonischen Formen [..] der Mensch nicht in seiner natürlichen Gestalt dargestellt werden" kann. Statt dessen werden "die allgemeinen Verhältnisse zwischen den Menschen einer bestimmten Gesellschaft direkt" abgebildet.

Auf den/die Entwerfende/n - als Schöpfer der Baukunst - wird nicht eingegangen. Entwerfen und Bauen ist ein kollektiver Vorgang, der von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Die Schöpferkraft des Einzelnen ist dabei von so geringer Bedeutung, daß sie vernachlässigt werden kann.
   
     
 

Verfasserin:
Katrin Lederer Dipl.-Ing. Architektur
E-Mail: katrinlederer@web.de

Seite zuletzt aktualisiert
am 13.05.2005

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